OASIS-Assistent: Sperre in deiner Situation
Wähle, was du vorhast. Du bekommst die passenden Schritte nach dem Glücksspielstaatsvertrag, deine konkreten Fristen und – falls du lieber schreibst – eine Vorlage für den Antrag.
- Panik-Button: sofort 24 Stunden gesperrt, endet von selbst. Selbstsperre: mindestens drei Monate, ohne Angabe ein Jahr. Fremdsperre: mindestens ein Jahr.
- Eine Selbst- oder Fremdsperre endet nie automatisch – nur auf schriftlichen Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt, frühestens nach der Mindestdauer.
- Sperranträge und Anträge auf Aufhebung sind kostenlos. Am schnellsten geht es über den offiziellen Online-Antrag.
Was hast du vor?
Wähle oben eine Situation. Nichts wird gespeichert oder gesendet.
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Antragsvorlage (optional)
Das RP Darmstadt bittet um den offiziellen Online-Antrag – er hat Vorrang. Die Vorlage hilft, wenn du lieber schriftlich per Post beantragst oder deine Angaben vorbereiten willst. Deine Eingaben bleiben in diesem Browserfenster.
Die Regeln im Überblick
| Panik-Button | Selbstsperre | Fremdsperre | |
|---|---|---|---|
| Wer löst aus? | du, beim Online-Anbieter | du – beim Anbieter oder beim RP Darmstadt | Angehörige, Dritte oder ein Anbieter |
| Grund nötig? | nein | nein | ja: Suchtgefährdung, Überschuldung o. Ä., mit Nachweisen |
| Dauer | 24 Stunden | mind. 3 Monate; ohne Angabe mind. 1 Jahr | mind. 1 Jahr |
| Ende | automatisch | nur auf schriftlichen Antrag, wirksam frühestens 1 Woche nach Eingang | nur auf Antrag, wirksam frühestens 1 Monat nach Eingang |
| Rechtsgrundlage | § 6i Abs. 3 GlüStV3 | § 8a, § 8b GlüStV12 | § 8a, § 8b GlüStV |
Wo die Sperre gilt – und wo nicht
Die Sperre gilt bei allen Veranstaltern, die an OASIS angeschlossen sind: Online-Slots, Online-Poker, Online-Casinospiele, Sportwetten online und im Wettbüro, Spielhallen und Spielbanken. Laut § 8 Abs. 2 GlüStV sind ausgenommen: Lotterien, die nicht öfter als zweimal pro Woche veranstaltet werden (etwa Lotto 6aus49), Gewinnsparen und bestimmte stationäre Pferdewetten. Sofortlotterien im Internet – also Online-Rubbellose – sind ausdrücklich nicht ausgenommen.4
Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind nicht an OASIS angeschlossen. Dort schützt dich eine Sperre nicht – ein Grund mehr, nur auf der Whitelist zu spielen. Hilfreich kann zusätzlich eine Sperrsoftware auf deinen Geräten oder ein Gespräch mit deiner Bank über Glücksspiel-Zahlungen sein.
Kontakt zum Regierungspräsidium Darmstadt
Für Fragen von Spielerinnen und Spielern zur Sperre: E-Mail spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de, Servicetelefon +49 6151 12 8611 (mittwochs 9:30–11:30 Uhr, donnerstags 13–15 Uhr).5 Für einen Antrag brauchst du einen Identitätsnachweis – Personalausweis oder Pass, kein Führerschein.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine OASIS-Selbstsperre?
Ohne eigene Angabe mindestens ein Jahr. Du kannst einen kürzeren Zeitraum wählen, aber nicht unter drei Monaten (§ 8a Abs. 6 GlüStV). Danach bleibt die Sperre bestehen, bis du die Aufhebung beantragst.
Endet die Sperre automatisch?
Nein. Nur der Panik-Button endet nach 24 Stunden von selbst. Selbst- und Fremdsperren werden nur auf schriftlichen Antrag aufgehoben (§ 8b Abs. 1).
Kostet eine Sperre etwas?
Nein. Der Sperrantrag und der Antrag auf Beendigung sind kostenfrei (§ 8c GlüStV).
Kann ich mit einer Sperre noch Lotto spielen?
Ja. Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche sind ausgenommen. Online-Rubbellose dagegen nicht.
Erfährt die Person von einer Fremdsperre?
Ja. Vor der Eintragung bekommt sie Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 8a Abs. 3).
Quellen & weiterführend
- § 8a GlüStV 2021: Eintragung und Dauer der Sperre
- § 8b GlüStV 2021: Beendigung der Sperre
- § 6i GlüStV 2021: Panik-Button (Abs. 3)
- § 8 GlüStV 2021: Spielersperrsystem, Ausnahmen (Abs. 2)
- Regierungspräsidium Darmstadt: OASIS – Spielerinnen und Spieler (Kontakt)
- Regierungspräsidium Darmstadt: Eintragung einer Sperre
- Regierungspräsidium Darmstadt: Aufhebung einer Sperre
- § 8c GlüStV 2021: Kosten