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Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags: was bis wann passiert

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird erstmals umfassend bewertet. Der Bericht der Länder ist bis Ende 2026 fällig, eine Reform frühestens danach. Hier verfolgen wir, was beschlossen, was in Arbeit und was offen ist.

Kurz gesagt
  • § 32 GlüStV: Die Länder evaluieren unter Mitwirkung der GGL und des Fachbeirats; ein zusammenfassender Bericht soll bis zum 31.12.2026 vorliegen, danach alle fünf Jahre.1
  • Die GGL hat dafür drei Studien beauftragt (Spielerschutz, Werbung, Schwarzmarkt; zusammen rund 1,4 Mio. €). Die Ergebnisse fließen in einen Endbericht mit Stichtag 21.12.2026.3
  • Der Vertrag ist unbefristet, kann aber erstmals zum 31.12.2028 gekündigt werden.2 Ein zweiter Änderungsstaatsvertrag wurde im März 2026 unterzeichnet.4

Der Stand auf einen Blick

BausteinWasStatus Stand 07.11.2026
ZwischenberichtFrist laut Gesetz: 31.12.2023Frist abgelaufen; Veröffentlichung von uns nicht geprüft1
Zusammenfassender EvaluierungsberichtAuswirkungen u. a. auf Schwarzmarkt und Spielerschutzfällig bis 31.12.2026; nicht veröffentlicht1
Endbericht der GGL-Studiendrei Studien zu Spielerschutz, Werbung, SchwarzmarktStichtag 21.12.2026 laut GGL3
Schwarzmarkt-StudieKanalisierung 77 % (Befragung, Bezugsjahr 2024)veröffentlicht 16.03.20266
Zweiter ÄnderungsstaatsvertragAuskunftsbefugnisse, Sperrdatei-Abgleich, IP-Sperren; Limits unverändertunterzeichnet März 2026; in Kraft erst nach Ratifikation in allen Ländern4
Höchsteinsatz virtuelle Automatenspiele3 € bzw. 5 € unter Auflagen statt 1 €seit 01.07.2026, befristet bis längstens 31.12.20275
Neuer Erlaubnis-ZyklusNeuvergabe der Erlaubnisseab 2027 laut GGL3
Kündigungjedes Land mit einem Jahr Frist zum Jahresendeerstmals zum 31.12.2028 möglich2

Was evaluiert wird

Laut § 32 geht es vor allem um zwei Fragen: Wie wirken die Regeln für Online-Glücksspiel – etwa Limits, Spielerschutzpflichten, die Regeln für virtuelle Automatenspiele und Online-Casinospiele – auf die Entwicklung und Ausbreitung unerlaubter Angebote im Schwarzmarkt? Und wie wirkt das bundesweite Sperrsystem auf den Schutz gefährdeter Menschen?1 Zuständig sind die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, unter Mitwirkung der GGL und des Fachbeirats.1

Die Studien der GGL

Die drei GGL-Studien für die EvaluierungGGL-Tätigkeitsbericht 2025, PDF S. 29–30 · Gesamtvolumen rund 1,4 Mio. € · Stand 2025
Daten als Tabelle
StudieAuftragnehmerinLaufzeitStand Ende 2025
Spielerschutz im Internet – Evaluation der Maßnahmen des GlüStV 2021Universität Bremen3 Jahreweiter aktiv
Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Interneteye square GmbH2 Jahreweiter aktiv
Schwarzmarkt und Kanalisierung (Befragung)Blockchain Research Lab gGmbH1 Jahrabgeschlossen Dezember 2025

Die Studien wurden von interdisziplinären Expertengruppen begleitet; für die Schwarzmarkt-Studie gab es stattdessen eine externe gutachterliche Stellungnahme.3 Deren Ergebnis – 77 % Kanalisierung – ist umstritten; Branchenschätzungen liegen deutlich niedriger. Alle Schätzungen im Vergleich: Schwarzmarkt.

Der zweite Änderungsstaatsvertrag

Laut Vorlage des Bremer Senats vom 09.06.2026 wurde der „Zweite Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021“ im März 2026 unterzeichnet. Er erweitert Auskunftsbefugnisse der Aufsicht, präzisiert den Abgleich mit der Sperrdatei und überarbeitet die Regeln zu IP-Sperren gegen illegale Angebote; an Einsatz- und Einzahlungslimits ändert er nichts. In Kraft tritt er erst nach Ratifikation in den Ländern.4

Worüber gestritten wird

  • Einsatzlimits: Die Branche fordert mehr Spielraum, Fachstellen der Suchthilfe kritisieren schon die Anhebung auf 3/5 €. Mehr.
  • Schwarzmarkt: Wie groß er ist, hängt stark von der Methode ab. Mehr.
  • Werbung und Sperrsystem: Die Werbestudie läuft noch; das Sperrsystem ist ausdrücklich Gegenstand der Evaluierung (§ 32).1

Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Bericht erscheint, und vermerken Änderungen im Änderungsprotokoll.

Häufige Fragen

Wann kommt der Evaluierungsbericht zum Glücksspielstaatsvertrag?

Nach § 32 GlüStV 2021 soll der zusammenfassende Bericht bis zum 31.12.2026 vorgelegt werden, danach alle fünf Jahre. Am 07.11.2026 war er nicht veröffentlicht.

Läuft der Glücksspielstaatsvertrag 2028 aus?

Nein. Er gilt unbefristet, kann aber von jedem Land mit einjähriger Frist zum Jahresende gekündigt werden – erstmals zum 31.12.2028 (§ 35 Abs. 4 GlüStV 2021).

Was ändert der zweite Änderungsstaatsvertrag?

Laut Bremer Senatsvorlage vom 09.06.2026 vor allem Auskunftsbefugnisse, den Sperrdatei-Abgleich und Regeln zu IP-Sperren. Einsatz- und Einzahlungslimits bleiben unverändert.

Welche Studien fließen in die Evaluierung ein?

Die GGL hat drei Studien beauftragt: Spielerschutz im Internet (Universität Bremen), Glücksspielwerbung (eye square) und Schwarzmarkt (Blockchain Research Lab), zusammen rund 1,4 Mio. €.

Quellen & weiterführend

  1. § 32 GlüStV 2021: EvaluierungSatz 1–3 · abgerufen 07.11.2026
  2. § 35 GlüStV 2021: Inkrafttreten, KündigungAbs. 4 · abgerufen 07.11.2026
  3. GGL: Tätigkeitsbericht 2025 (PDF, veröffentlicht 03.07.2026)PDF S. 29–30 (Studien, Endbericht-Stichtag), Vorwort (Erlaubnis-Zyklus ab 2027)
  4. Senat der Freien Hansestadt Bremen: Vorlage zum Zustimmungsgesetz, Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des GlüStV 2021 (09.06.2026, PDF)Unterzeichnung, Inhalt, Inkrafttreten
  5. GGL: Entscheidungsrichtlinie zur Anpassung des Höchsteinsatzes (Stand 01.07.2026, PDF)Befristung bis längstens 31.12.2027
  6. GGL: Schwarzmarkt-Studie bestätigt … (Pressemitteilung, 16.03.2026)Ergebnisse Studie 3, veröffentlicht 16.03.2026
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